Allgemeine Buchungsbedingungen 2024
für Häuser oder Ferienwohnungen
Gästen aus dem Ausland wird empfohlen, Reisebeschränkungen und Regulierungen des eigenen Landes zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.
Standard: Alle Häuser von Bo på Lantgård (Übernachten auf dem Bauernhof) sind einzigartig und erfüllen die hohen Mindestanforderungen des Verbands. Jeder Hof ist selbständig, die untenstehenden Regeln gelten jedoch für sämtliche Höfe, wenn zwischen Gast und Vermieter nichts anderes vereinbart wurde. Die Klassifizierung hilft dem Gast zu verstehen, welchen Standard er erwarten kann. Ein Ferienhaus unterscheidet sich häufig von einem normalen Zuhause. Die Einrichtung kann sowohl aus modernen als auch unmodernen Möbeln bestehen. Porzellan und Besteck passen nicht immer zusammen. Kleiderschränke und Aufbewahrungsmöglichkeiten können begrenzt sein. Die Schlafzimmer sind oft klein und werden nicht immer mit einer Tür abgeteilt. Warmwasserboiler können kleiner sein, was dazu führen kann, dass es länger dauert, wenn mehrere duschen möchten. Darum sollte man sich bereits vor der Buchung über die Details erkundigen.
Die Natur: In dem und um das Ferienhaus ist im Sommer damit zu rechnen, dass es Fliegen, Wespen und andere Insekten gibt. Der Vermieter kann nicht für eventuelle Spinnennetze im Haus oder Ameisen auf dem Grundstück verantwortlich gemacht werden. Von größeren Insektenangriffen muss der Vermieter umgehend in Kenntnis gesetzt werden, damit der Fehler behoben werden kann. Der Vermieter kann nicht für Aktivitäten außerhalb der Grundstücksgrenzen, wie Straßenarbeiten oder Ähnliches, zur Verantwortung gezogen werden.
Buchungsinformationen
Um eine Unterkunft zu buchen oder weitere Informationen über diese zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den Vermieter. Die Kontaktangaben finden Sie in der Anzeige des jeweiligen Hofes. Die Vermieter innerhalb von Bo på Lantgård sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass:
eine schriftliche Buchungsbestätigung verschickt wird.
die Beschreibung des Ferienhauses/der Ferienwohnung mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Der Verband ist nicht für eventuelle Versprechungen verantwortlich, die der Vermieter oder seine Kontaktperson dem Gast gegenüber gemacht hat (sollte dies der Fall sein, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung).
der Gast über alle wesentlichen Veränderungen in Zusammenhang mit der Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
das Ferienhaus/die Ferienwohnung, wenn nicht anders vereinbart, ab 15.00 am vereinbarten Ankunftstag bis 11.00 am Abreisetag verfügbar ist.
Wenn der Gast mit dem Ferienhaus/der Ferienwohnung nicht zufrieden ist, ist in erster Linie der Vermieter in Kenntnis zu setzen. Mehr darüber erfahren Sie weiter unten.
Wann ist die Buchung verbindlich?
Sowohl für den Gast als auch den Vermieter ist der Mietvertrag verbindlich, nachdem der Vermieter die Buchung bestätigt und der Gast die Buchungsgebühr (oder die gesamte Miete) bezahlt hat.
Wann hat die Zahlung zu erfolgen?
Bei der Buchung einiger weniger Tage wird der Gesamtbetrag für Selbstversorger und B&B meistens bei Ankunft bezahlt. Für mehrere Tage und die wochenweise Buchung gilt Folgendes: Erfolgt die Buchung früher als 30 Tage im Voraus, wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 500 bis 1000 SEK/Woche bezahlt.
Die Buchungsgebühr ist innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Vermieter die Bestätigung geschickt hat, zu begleichen. Sie wird mit der Miete verrechnet. Die restliche Miete wird spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag beglichen.
Erfolgt die Buchung später als 30 Tage im Voraus, ist die gesamte Miete innerhalb von 10 Tagen nach Buchung fällig.
Wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolgt?
Wenn die Buchungsgebühr nicht pünktlich beim Vermieter eingegangen ist, hat der Vermieter das Recht, die Buchung zu stornieren. Wenn der Gast verpasst, die Miete zu bezahlen, wird das als Stornierung von Seiten des Gastes betrachtet und es gelten die Regeln für die Stornierung.
Was gilt bei Stornierung?
Die Stornierung erfolgt mündlich oder schriftlich bei dem Kontakt, der die Buchung angenommen hat. Die Stornierung ist nicht gültig, wenn sie bei einer anderen Person erfolgt oder an das Ferienhaus/die Ferienwohnung verschickt wird.
Bei Stornierung früher als 30 Tage vor der vereinbarten Ankunft muss nur die Buchungsgebühr bezahlt werden.
Bei Stornierung 30 Tage oder später vor der vereinbarten Ankunft müssen 90 % der Miete bezahlt werden.
Wenn der Gast bereits mehr als erforderlich bezahlt hat, zahlt der Zahlungsempfänger den zu viel bezahlten Betrag umgehend zurück.
Die Buchungsgebühr gilt, unter folgenden Voraussetzungen (die zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt sein durften), auch als Reiserücktrittsversicherung:
Todesfall, Krankheit oder ernster Unfall, der/die den Gast selbst, den Ehegatten/die Ehegattin, den/die Partner/in, Familie oder Mitreisende betrifft.
Einberufung in die Streitkräfte oder in den Zivilschutz
Wenn ein anderes ernstes Ereignis eintrifft, dass außerhalb der Kontrolle des Gastes lag, das der Gast bei der Buchung nicht voraussehen konnte und das bedeutet, dass es nicht angemessen wäre zu verlangen, dass der Gast die Buchung einhält, z. B. umfassendes Feuer oder Überschwemmung der Wohnung.
Der Gast muss seine Verhinderung mit einem Attest z. B. eines Arztes, einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft belegen können. Das Attest muss schnellst möglich an uns versandt werden, möglichst innerhalb einer Woche nach dem Tag der Stornierung. Die Gebühr wird bei Stornierung nicht zurückgezahlt.
Die Rechte des Gastes?
Wenn der Vermieter das Ferienhaus/die Ferienwohnung nicht in dem zugesagten Zustand oder zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellt, hat der Gast das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Anstatt den Mietvertrag zu kündigen, kann der Gast den Vermieter auffordern, die Miete zu senken. Eventuelle Beschwerden sind dem Vermieter schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Ankunftstag, zu melden. Fehler, die während des Aufenthalts auftreten, sind umgehend zu melden, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, sie zu beheben. Der Gast hat das Recht, jemand anderen an seiner Stelle einzusetzen und der Vermieter muss diese Person annehmen, es sei denn, der Vermieter hat besondere Gründe, sie zu verweigern. Dies muss dem Hof vor dem Antrittsdatum mitgeteilt werden und es wird eine Umbuchungsgebühr von 250 SEK fällig.
Die Pflichten des Gastes?
Das Ferienhaus/die Ferienwohnung muss gut gepflegt werden und die angegebenen geltenden Ordnungsvorschriften, Anweisungen und Bestimmungen sind einzuhalten. Der Gast trägt selbst die Verantwortung für alle Schäden, die an der Immobilie und ihrem Inventar entstehen, weil jemand in der Gesellschaft fahrlässig war. Für verlorene Schlüssel bezahlt der Gast mindestens 200 SEK.
Das Ferienhaus/die Ferienwohnung darf nicht zu einem anderen als bei der Buchung vereinbarten Zweck genutzt werden (normalerweise zu Freizeitzwecken) und es dürfen nicht mehr Personen in dem Ferienhaus/der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück übernachten, als bei der Buchung angegeben wurden. Nach Vereinbarung mit dem Vermieter und wenn es die behördliche Zulassung gibt, können mehr Personen in dem Ferienhaus/der Ferienwohnung übernachten, als in der Anzeige angegeben. Dann hat der Vermieter jedoch das Recht, eine zusätzliche Gebühr zu verlangen.
B&B: Reinigung ist in der Miete inbegriffen. Auch Frühstück, Bettwäsche und Handtücher sind inbegriffen.
Selbstversorger: Der Mieter nimmt seine eigene Bettwäsche mit oder leiht diese vom Vermieter. Der Gast putzt selbst. Bei einigen Vermietern wird bei Ankunft eine Kaution bezahlt, die bei Abfahrt zurückgezahlt wird. Wenn die Reinigung mangelhaft ist, wird die Kaution einbehalten. Wenn eine Kaution bezahlt wurde, hat der Vermieter das Recht, die tatsächlichen Kosten für die Reinigung zu berechnen, und zwar mindestens 500 SEK.
Krieg, Naturkatastrophen, Streiks usw.
Sowohl der Gast als auch der Vermieter hat das Recht, von dem Mietvertrag zurückzutreten, wenn das Ferienhaus/die Ferienwohnung aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, einer längeren Unterbrechung der Wasser- und Energieversorgung, Feuer oder anderen ähnlich schwerwiegenden Ereignissen, die niemand vorhersehen oder beeinflussen konnte, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, den bereits bezahlten Betrag zurückzuzahlen, abzüglich des Nutzens, den die Gäste bereits von dem Ferienhaus/der Ferienwohnung hatten.
Was passiert, wenn die Parteien sich nicht einigen können?
Eventuelle Beschwerden sind dem Vermieter direkt mitzuteilen. Bedenken Sie bitte, dass sich die Möglichkeiten einer Behebung bei einer Verzögerung der Beschwerde verringern können. Wenn die Parteien sich nicht einigen können, kann der Gast sich schriftlich an das Servicebüro von Bo på Lantgård wenden. Sie überprüfen und ergreifen Maßnahmen, sollte der Hof seiner AX-Klassifizierung und den Anforderungen des Verbands nicht entsprechen. Ist der Gast immer noch nicht zufrieden, kann er sich an den Allgemeinen Reklamationsausschuss (Allmänna Reklamationsnämnden) wenden. Er besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einigen Vertretern von Reiseveranstaltern und Verbrauchern.
Unter Vorbehalt von Druckfehlern auf dieser Seite bzw. in den Informationen der einzelnen Vermieter.